Arbeitsverträge in Italien

Was sollte darin festlegt sein?

Arbeitsverträge in Italien

Vor jeder Aufnahme einer Tätigkeit in Italien sollte ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder ein Anstellungsschreiben geschlossen werden.

Unbefristete Verträge müssen laut Gesetz schriftlich fixiert werden: Aus ihnen muss u. a. der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit, Arbeitszeit, Berufsgruppenzugehörigkeit, Tätigkeitsbeschreibung, der Arbeitsort, das Anfangsgehalt und mögliche Erhöhungen hervorgehen.

Im Zuge der Liberalisierung des Arbeitsmarktes steigt auch in Italien der Anteil befristeter Arbeitsverträge und wächst die Bedeutung von Gelegenheitsjobs, Projektarbeit, Nebenjobs und weiteren Formen, die einerseits eine engere Bindung an den Arbeitgeber verhindern und die Flexibilität beider Seiten fördern, aber andererseits die Leistungen des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers einschränken.

Festgeschrieben sind weiterhin eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden und je nach Branche ein Urlaub zwischen 20 und 30 Arbeitstagen (Montag bis Samstag). Für die Ableistung von Überstunden werden Zuschläge gezahlt. Die Probezeit wird durch die Tarifverträge geregelt und beträgt maximal sechs Monate.

Eine Darstellung aller Vertragsarten liefern die Website www.catapulta.it  und die Homepage der Borsa Nazionale del Lavoro  unter der Überschrift „Per saperne di più“ sowie das nationale Bürgerportal bzw. Portale Nazionale del Cittadino . Oft hilft aber auch eine einfache Google-Suche unter dem Stichwort „tipologie di contratto“ weiter.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in Italien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.

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